Das höchste Gericht Europas versetzt den westlichen Grundwerten den Todesstoß
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Die Klage einer französischen Muslimin gegen das so genannte „Burka-Verbot" in Frankreich ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zurückgewiesen worden. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin durch das Verbot in ihren Grundrechten - vor allem der Religionsfreiheit - nicht verletzt sei und das Verbot nicht gegen die Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Es begründete die Bestätigung des Verbots mit dem fadenscheinigen Argument,



