Media Office
Kenia
H. 2 Muharram 1447 | No: 1446AH/001 |
M. Freitag, 27 Juni 2025 |
Presseverlautbarung
Das Urteil des Obersten Gerichts belohnt Ehebruch (zinā), indem es ihn der Ehe gleichstellt!
Das Oberste Gericht entschied, dass unehelich geborene Kinder muslimischer Väter Anspruch auf ein Erbe aus dem Nachlass ihres Vaters haben. Dies stellt eine schwerwiegende Entwicklung in der Auslegung des islamischen Personalrechts in Kenia dar. Das Urteil erging am Montag, den 30. Juni, nachdem das höchste Gericht eine Berufung von Fatuma Athman Abud Faraj abgewiesen hatte. Sie hatte versucht, die Kinder ihres verstorbenen Ehemanns, Salim Juma Hakeem Kitendo, vom Erbe auszuschließen, mit der Begründung, sie seien außerhalb einer anerkannten islamischen Ehe geboren worden.
In diesem Zusammenhang möchte Hizb-ut-Tahrir / Kenia Folgendes klarstellen:
Da Kenia ein säkularer Staat ist, kommt das Urteil keineswegs überraschend. Der Säkularismus – ein westliches Glaubensbekenntnis, das die Trennung von Staat und Religion vorsieht – verleiht dem Menschen eine absolute Souveränität. In diesem Sinne ist das Oberste Gericht keine moralische Institution, sondern stützt sich auf säkular-liberale Ideen und Werte. Die Gleichstellung von Kindern aus zinā-Beziehungen mit ehelich geborenen – also die Belohnung von Ehebruch – stellt eine Ausprägung des Säkularismus dar, der die persönliche Freiheit über die Moral erhebt und verherrlicht.
Die Verankerung und der Schutz der „Rechte“ von unehelich geborenen Kindern sind lediglich Teil einer intensiven Kampagne, die von den führenden westlichen Mächten gegen den Islam geführt wird. Durch rechtliche Absicherung und gesellschaftliche Propaganda wird auf allen Ebenen versucht, Ehebruch zu normalisieren. Dies führt unter anderem dazu, dass die Zahl ausgesetzter Kinder auf den Straßen zunimmt – ein zunehmendes Problem insbesondere in städtischen Gebieten. Straßenkinder in Kenia sind dabei mit zahlreichen Belastungen konfrontiert: Armut, fehlender Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen, gesundheitliche Probleme sowie ein erhöhtes Risiko für Missbrauch und Ausbeutung. Diese Herausforderungen verschärfen sich durch das Versagen der Familie, ihrer Verantwortung vollständig nachzukommen – verstärkt durch staatliches Versäumnis und das Fehlen eines echten Engagements für die Belange der Bevölkerung.
Im Gegensatz dazu verlangt der Islam, dass sich sowohl die Familienmitglieder als auch der Staat um die Belange von Kindern kümmern.Was das Erbrecht betrifft, so sieht der Islam vor, dass nur ehelich geborene Kinder erbberechtigt sind. Für unehelich geborene und hilfsbedürftige Kinder trägt hingegen der Staat die Verantwortung. Der Prophet (s) sagte:
«أَنَا أَوْلَى بِالْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَنْفُسِهِمْ، مَنْ تَرَكَ مَالاً فَلِأَهْلِهِ، وَمَنْ تَرَكَ دَيْناً أَوْ ضِيَاعاً، فَإِلَيَّ، وَعَلَيَّ»
„Ich bin den Gläubigen näher als sie sich selbst. Wer (von ihnen) Vermögen hinterlässt, dessen Erbe geht an seine Verwandten. Wer aber Schulden, abhängige Angehörige oder mittellose Kinder hinterlässt – so bin ich ihr Beistand und ihre Verantwortung liegt bei mir.“
Abschließend rufen wir die Muslime dazu auf, in dieser Angelegenheit nicht gleichgültig zu bleiben, denn sie ist ein Bestandteil des weltweiten Krieges gegen den Islam.Dieses Urteil wird als Präzedenzfall dienen, um auch in anderen Rechtssystemen der Welt das islamische Erbrecht zu untergraben. Daher appellieren wir an alle einflussreichen Muslime in Kenia – einschließlich der muslimischen Juristen sowie jener in politischen Ämtern –, dieser Herausforderung entschieden entgegenzutreten und den Islam mit aller Entschlossenheit zu verteidigen.
المكتب الإعلامي لحزب التحرير Kenia |
عنوان المراسلة و عنوان الزيارة تلفون: +254 707458907 www.hizb-ut-tahrir.org; www.hizbuttahrir.today |
E-Mail: mediarep@hizb.or.ke |